Ausschaffungsinitiative, werden Raser geschont?
Die Gegner werfen der Initiative vor, Delikte wie Raserunfälle, seien im Katalog der Straftatbestände die zur Ausweisung führen nicht aufgelistet.
Dabei wird Artikel 121, Absatz 4 des Initativtextes ausgeblendet, der dem Gesetztgeber ausdrücklich ermöglicht den Katalog der Tatbestände näher zu umschreiben oder zu ergänzen. Die Initative schafft damit Raum um auf aktuelle Entwicklungen, wie zum Beispiel auch die wachsende Internetkriminalität, zu reagieren. Im Unterschied zur Initiative sind im Gegenentwurf die Bedingungen zur Ausweisung schwammig fomuliert und lassen den Gerichten und Vollzugsbehörden einen sehr weiten Spielraum. Damit würde die Praxis nicht einheitlich umgesetzt und die Ausschaffungen könnten von Rekursen über Jahre blockiert werden. Nur die Volksinitiative schafft eine konsequente und einheitliche Ausweisungspraxis. Wer sich nicht an unsere Gesetze hält, wer kriminell wird oder missbräuchlich Sozialleistungen bezieht, wird ausgeschafft und mit einer Einreisesperre belegt. Wer in der Ausländerpolitik ein klares Zeichen setzen will und damit auch die unbescholtene Mehrheit der Ausländer in unserem Land schützen will, sagt ja zur Initiative und Nein zum Gegenvorschlag.