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Abgelehnte Schulgemeindeordnung – Ja zur Schule für Alle

Die Ablehnung der Gemeindeordnung ist ein klarer Auftrag an die Schulpflege, diese Anliegen ernst zu nehmen. Die SVP Dänikon-Hüttikon bietet Hand zum Dialog, damit eine mehrheitsfähige Vorlage ausgearbeitet werden kann.

Die Totalrevision der Gemeindeordnung der Primarschule Dänikon-Hüttikon wurde knapp abgelehnt.

Berücksichtigt man, dass solche eher trockene Geschäfte normalerweise problemlos die Abstimmungshürde nehmen, wie am gleichen Wochenende die ebenfalls revidierten Gemeindeordnungen von Dänikon mit 84% und die von Hüttikon gar mit 90 % Zustimmung bewiesen, dann ist diese Ablehnung sehr bemerkenswert. Die SVP Dänikon-Hüttikon ist erfreut über diesen kleinen Sieg der Demokratie. Die Stimmbürger welche diese Vorlage ablehnten, stellen sich nicht gegen die Schule, im Gegenteil, sie wollen eine Schule welche die Priorität auf die Bildung und nicht die Verwaltung legt, eine Schulpflege welche Verantwortung übernimmt statt diese delegiert, eine Schule welche die demokratische Mitwirkung zulässt, statt sie als lästig empfindet. Die Gründe der Ablehnung sind klar und nicht wie der Schulpräsident abwiegelt, blosse Verständnisfragen. Bereits in der Vernehmlassung haben sich die teilnehmenden Organisationen und Parteien konstruktiv mit Änderungsanträgen eingebracht. Diese wurde von der Schulpflege ignoriert und die Gemeindeordnung sogar noch nach der Vernehmlassung mit einem neuen Artikel ergänzt. Dass dieses Vorgehen abgelehnt wird, erstaunt nun wirklich nicht. Im Wesentlichen geht es um drei Punkte:

  • Die Anstellungsbefugnisse sollen bei der Schulpflege bleiben. Die Delegationsmöglichkeit wurde im Volkschulgesetz für grosse, städtische Schulgüter vorgesehen, welche auch zusätzlich mit einem Leiter Bildung operieren, dies ist unserer überschaubaren Schulgemeinde nicht notwendig und schwächt die Schulpflege.
  • Ebenso wird die Auslagerung der Rechnungsführung abgelehnt. Unsere Schule weist im Vergleich bereits die höchsten Verwaltungskosten pro Schüler auf. Die Rechnungsführung soll im Rahmen der Stellenprozente der Verwaltung geführt werden, wie das jahrelang der Fall war. Es gibt in unseren Gemeinden genügend fachlich qualifizierte Personen, welche diese Arbeit in einem Teilzeitpensum gut und gerne erledigen könnten, wenn die Stelle den ausgeschrieben würde. Eine Auslagerung an einen teuren externen Fachtreuhänder ist unnötig.
  • Schliesslich müssen auch die Finanzkompetenzen kritisch überprüft werden, insbesondere liegen die Kompetenzen für wiederkehrende Ausgaben weit über dem Üblichen von vergleichbaren Gemeindewesen.
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